Verschiedene Formen der Wahl: 

Listenstimme-panaschieren-kumulieren

 

Der Wähler  kann durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlages einer Gruppierung/Partei diesen unverändert annehmen  -  Listenstimme.

 

Bei der Listenstimme wird jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt.

 

Zusätzlich kann man wie folgt wählen: 

 

Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder des Gemeinderates zu wählen sind. In der Ortsgemeinde Mörstadt können Sie daher 16 Stimmen vergeben. 

Sie können die Stimmen auf Bewerber von unterschiedlichen Wahlvorschlägen (Gruppierungen/Parteien) verteilen. Diese Form der Wahl nennt man panaschieren

 

Beim Kumulieren (häufeln) kann man einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Die Zahl von 16 darf aber nicht überschritten werden.  

 

-Achtung-

Werden vom Wähler nicht alle 16 Stimmen auf einzelne Bewerber verteilt und keine Listenstimme angekreuzt verfallen die übrigen Stimmen. 

 

Deshalb immer am besten die FWG Mörstadt ankreuzen !